Kärnten auf dem Weg zur Energiewende

Energiewende? - JETZT!

Warum braucht Kärnten das Energiewende-Gesetz?

Warum braucht Kärnten das Energiewende-Gesetz?

In den letzten Jahren haben wir unsere Abhängigkeit von russischem Gas am
eigenen Leib zu spüren bekommen. Höhere Preise – an der Tankstelle und
auch über die Steckdose – waren die Folge. Bisherige Gesetze zielten eher
auf das Verhindern des Ausbaus von Erneuerbaren Energieanalgen. Deshalb haben die
Vertreter der Volkspartei – allen voran Landeshauptmann-Stellvertreter Martin
Gruber und Energie-Landesrat Sebastian Schuschnig – eine Kehrtwende
eingeleitet. Es braucht einen Paradigmen-Wechsel: vom Verhindern zum
Ermöglichen.

Eigenversorgung, Reduzierung der Abhängigkeiten vom Ausland und auch Klimaschutz machen es nötig, dass unser Bundesland mehr Kraft in den Ausbau von Energieerzeugung aus Wasser, Sonne und Wind legt. Kärnten soll ein moderner und begehrter Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort werden – dazu gehört ein größtmögliches Maß an sauberem Strom. Denn: Energiepolitik ist auch Standortpolitik.
Unser Credo: Ermöglichen statt Verhindern!

Was ist das Kärntner Energiewende-Gesetz?

Das Energiewende-Gesetz ist eine Sammelnovelle mehrerer
Gesetzesmaterien, um den Ausbau von Erneuerbarer Energie zu
beschleunigen. Ziel ist es, Verfahren zur Genehmigung von Energie-Anlagen
zu vereinfachen und zu verkürzen. Durch höhere Schwellenwerte – etwa für
die Größe der Fläche von Photovoltaik-Anlagen – wird etwa jedes zweite
Bewilligungsverfahren komplett entfallen. Bisher dauerte es oft zehn Jahre und
länger, bis eine rechtsgültige Entscheidung für oder gegen eine Energie-Anlage vorlag. Künftig wird das deutlich rascher gehen, damit Kärnten die
Energiewende als wesentlichen Teil der Standortstrategie einleitet.
Gleichzeitig gewährleistet das Gesetz, dass weiterhin sorgsam mit der
Kärntner Natur und dem wertvollen Boden umgegangen wird.

Diese Kärntner Gesetze werden in der Sammelnovelle adaptiert:
  • Raumordnungsgesetz
  • Bauordnung
  • Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz
  • Elektrizitätsleitungsgesetz
Das Gesetz ist in Kraft: 15. August 2024

Ziele des Ausbaus von Erneuerbaren Energien

Ziele des Ausbaus von Erneuerbaren Energien

Sichere Versorgung

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unaussprechliches Leid nach Europa gebracht – und gleichzeitig vor Augen geführt, wie abhängig wir in Österreich von Energieimporten sind. Österreich hat für Energie im Jahr 2022 ganze 19 Milliarden Euro ins Ausland überwiesen – bei eigener Produktion bleibt diese Wertschöpfung im Land. Auch Kärnten muss Energie importieren. Beispielsweise bezieht Kärnten vor allem in den Wintermonaten bis zu einem Viertel des benötigten Stroms aus dem Ausland. Der Ausbau von sauberer Energie macht Kärnten krisensicher und unabhängiger von teuren Importen von Öl und Atomstrom.

Intelligenter Energiemix

Rund 60 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Kärnten stammt aus
Erneuerbaren Energieträgern – diesen Anteil müssen wir kontinuierlich
steigern. Es ist nötig, dass Kärnten auf einen Mix aus allen Energieformen
setzt, da die Produktion saisonbedingt unterschiedlich ist. Im Sommer kann
Kärnten seinen Bedarf an Energie meistens aus eigener Produktion aus vor
allem Wasser und Sonne decken. In den Wintermonaten bietet sich die Erweiterung um einige Windkraftanlagen an. Nur mit einem ausgewogenen
Mix aus mehreren erneuerbaren Energieformen kann Kärnten im Winter- und
im Sommerhalbjahr die benötigte Energie selbst erzeugen.

Schutz des Klimas

In Kärnten nehmen Wetterextreme zu, nahezu jährlich hinterlassen Unwetter
eine Spur der Verwüstung in Teilen Kärntens. Das zeigt klar: Der Klimawandel
ist längst Realität. Auch in Kärnten. Deshalb ist es höchste Zeit
gegenzusteuern – ein Mix aus Erneuerbaren Energien ist wesentlich dafür. Mit
dem Ausbau von Strom aus Wasser, Sonne und Wind können wir
den steigenden Bedarf an Energie decken und gleichzeitig fossile
Energieträger reduzieren. Österreich hat sich außerdem zum Ziel gesetzt,
spätestens im Jahr 2040 CO2-neutral zu sein. Dies ist nur erreichbar, wenn

auch Kärnten fossile Energieformen wie Öl und Gas reduziert und durch
saubere Energie ersetzt.

Der Weg zur Umsetzung

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Schritt 4

Abbau von Bürokratie & Verwaltungsaufwand
Beschlossen am 18.7.2024
Steigerung der Eigenversorgung mit Sonnenstrom
Beschlossen am 30.7.2024
Erhebung des Bedarfs an Energie aus den unterschiedlichen Trägern
Klare Regeln für große Energie-Anlagen

Schritt 1

Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Beschlossen am 18.7.2024

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 2

Steigerung der Eigenversorgung mit Sonnenstrom
Beschlossen am 30.7.2024

Schritt 3

Erhebung des Bedarfs an Energie aus den unterschiedlichen Trägern

Schritt 3

Schritt 4

Schritt 4

Klare Regeln für große Energie-Anlagen
Social-Share-Image-Energiewende-Kärnten
Social-Share-Image-Energiewende-Kärnten

Energiewende-Fibel 2024

Erfahren Sie, wie Kärnten mit dem neuen Energiewende-Gesetz den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt, um unabhängig, umweltfreundlich und wirtschaftlich stark zu bleiben.

Die Fibel bietet kompakte Informationen und konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Energiezukunft.

Mythen zum Energiewende-Gesetz:

Tatsache ist: Mit dem Gesetz verfolgen wir das Ziel, die Eigenversorgung mit sauberer Energie in Kärnten zu steigern. Es soll Unternehmern und Besitzern von Eigenheimen ermöglichen, Energie für den Eigenbedarf regional und kleinräumig zu erzeugen. Ebenso soll es auch für Landwirte leichter werden, als Energiewirte ein weiteres Standbein für den Betrieb aufzubauen – etwa durch Doppelnutzung von Böden für die Landwirtschaft und gleichzeitig die Produktion von Strom (Agri-PV). Das Gesetz unterstützt Kärntner statt Konzerne. Wenn es allerdings um große Kraftwerke geht, sind bereits jetzt große Betriebe involviert – nämlich unser Landesenergieversorger!
Tatsache ist: Kärnten wird mit dem Boden und der Landschaft weiterhin sorgsam und verantwortungsvoll umgehen. Es kann keine Rede davon sein, dass Kärntens Berge komplett mit Windrädern verbaut werden, vielmehr werden sensible Landschaftsräume auch in Zukunft geschützt. Vordringlich geht es darum, Doppelnutzung von Böden zu ermöglichen und bereits verbaute Flächen (Parkplätze, Deponien, Schottergruben) für Energieproduktion zu nutzen. In ausgewählten Gebieten – nämlich dort, wo es ökonomisch sinnvoll und ökologisch verträglich ist – soll es auch die Möglichkeit in Kärnten Windkraft geben.
Tatsache ist: Im Sommer decken wir unseren Strombedarf in den meisten Jahren – also, wenn ausreichend Wasser zur Verfügung steht – aus Wasserkraft und auch Sonnenenergie ab. Allerdings brauchen wir in Kärnten in den Wintermonaten mehr Energie, als in Kärnten erzeugt werden kann. Diese Lücke kann mit Windkraft zumindest reduziert werden, denn in Teilen Kärntens gibt es im Winter ausreichend Wind, um Strom zu erzeugen.
Tatsache ist: Dieses Gesetz legt keine Anzahl von Windrädern fest. Dafür wäre es auch viel zu früh. Derzeit wird die Kärntner Energie-Strategie erarbeitet. Diese soll genau aufschlüsseln, wie viel Energie wir in Zukunft aus welcher Energiequelle benötigen. Auf der Basis dieser Strategie werden in der Folge die Planungen für Anzahl und Standorte der Anlagen festgelegt. Jetzt von einer genauen Zahl von Windrädern zu sprechen, ist nicht seriös. Von 500 Windräder werden wir weit entfernt sein.
Tatsache ist: Über ein ganzes Jahr gesehen, produziert Kärnten so viel Strom, wie es braucht – allerdings nicht zu der Zeit, wenn er gebraucht wird. Im Sommer gibt es in der Regel ein Überangebot von Strom, im Winter-Halbjahr wird in Kärnten zu wenig Strom erzeugt, deshalb müssen wir bis zu einem Viertel unseres Stroms importieren. Nur mit einem Ausbau eines Erneuerbaren Energiemixes kann es möglich sein, das ganze Jahr Strom aus eigener Erzeugung zur Verfügung zu haben.
Tatsache ist: Laut Prognosen verdoppelt sich bis 2050 der Stromverbrauch in Kärnten beinahe. Die Gründe dafür sind die stärker werdende Digitalisierung, und dass zunehmend fossile Energien durch Strom ersetzt werden, etwa bei der Bahn. Allein mit ein bisschen Lichtausschalten ist der steigende Bedarf keinesfalls zu stemmen. Wenn Kärnten bei der zunehmenden Digitalisierung Schritt halten und fossilen Energiebedarf weiter reduzieren will, führt am Ausbau von Erneuerbaren Energien kein Weg vorbei.
Tatsache ist: Die Landesverfassung beinhaltet mehrere Ziele, die Kärnten zur Verantwortung für zukünftige Generationen verpflichten. Und es gibt eine Staatszielbestimmung in der Landesverfassung (Artikel 7b), die bestimmt, dass sich das Land Kärnten zum Klimaschutz bekennt. Ebenfalls ist dort als Ziel festgeschrieben, Energie stärker aus erneuerbaren Quellen zur Abdeckung des Bedarfs zu erzeugen, diese nachhaltig zu nutzen und auch die Energieeffizienz zu steigern.
Tatsache ist: Niemand wird enteignet. Wie wir es aus dem Wasserrecht oder der Bauordnung kennen, wird auch im Energiewende-Gesetz die vorübergehende Nutzung von Nachbarschaftsgrundstücken – etwa für Anlieferung – eingeräumt. Diese Nutzung darf aber das unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen. Außerdem ist die Entschädigung für die vorübergehende Nutzung binnen drei Monaten nach Abschluss der Arbeiten an den Grundstückseigentümer zu bezahlen.
Tatsache ist: Das Gesetz zielt auf alle Energieformen gleichermaßen ab. Im neuen Energiewendegesetz kommt das Wort Windrad nicht einmal vor – die Behauptung, dass es im Gesetz nur darum geht, ist also frei erfunden. Es ist kein einziges zusätzliches Windrad möglich, das nicht bisher schon möglich war. Nur einfacher und rascher, damit Kärnten seine Klimaziele erreichen und die Eigenversorgung ausbauen kann.
Tatsache ist: Ziel ist es, dass es für errichtete Anlagen Rückbauverpflichtungen geben soll. Sie werden Bestandteil des Bescheids, der den Bau ermöglicht.
Tatsache ist: Das Stromnetz in Kärnten muss vor allem aufgrund des steigenden Energiebedarfs und für die Sicherheit der Versorgung ausgebaut werden. Dass es in Kärnten höhere Netztarife als in anderen Bundesländern gibt, ist darauf zurückzuführen, dass bei uns – im Gegensatz zu Wien – weniger Haushalte auf engem Raum angesiedelt sind und deshalb mehr und längere Leitungen nötig sind. Deshalb setzt sich die ÖVP auch massiv für österreichweit einheitliche Netztarife ein.
Tatsache ist: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Mehr Eigenversorgung macht Kärnten unabhängiger von internationalen Märkten und derartigen Preisrallyes, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Nur regionale Produktion aus erneuerbaren Quellen entkoppelt uns von solchen Entwicklungen. Zudem ermöglichen Energiegemeinschaften regionale Eigenversorgung zu günstigeren Preisen. Es fällt nämlich sowohl die Elektrizitätsabgabe als auch der Erneuerbaren-Förderbeitrag weg. Außerdem reduzieren sich die Netzkosten.

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